Einführung der 3G-Regel bei Inzidenz über 35
Hallo zusammen,
anbei die aktuellen Regelungen vom TSV, basierend auf der aktuellen Gesetzeslage.
Bitte habt Verständnis dafür, dass unsere Übungsleiter, ab den angegeben Inzidenzwerten, euren 3G-Status prüfen werden. Bringt dazu bitte eure Bestätigungen mit, auf Papier oder in der App.
Schüler bringen bitte eine Bestätigung über ihren Schülerstatus mit, z.B. in Form eines Schülerausweises.
Bleibt gesund und beste Grüße
Die Abteilungsleitung
Sehr geehrte Sportlerinnen und Sportler,
seit gestern gilt die aktuellste Änderung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Ich möchte Sie nachfolgend auf die geltenden Regelungen hinsichtlich der Nutzung der gemeindlichen Turnhallen und Räumlichkeiten zur Ausübung von Sportstunden hinweisen.
Nach §12 Abs. 1 Satz1 Nr. 1 BayIfSMV ist die Sportausübung in geschlossenen Räumen in Landkreisen mit einer Inzidenz von 35 oder höher nur mit negativem Testnachweis gestattet.
Ausgenommen von der Notwendigkeit des Testnachweises sind nach §4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) Personen mit Impfnachweis oder Genesenennachweis, Buchstabe b) Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Buchstabe c) Schülerinnen und Schüler,
die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.
Zum heutigen Stand ist die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm bei 33,5.
Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen die Zahl 35, so gelten die o.g. Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag.
Alle gefassten Regelungen im Hygienekonzept für Turnhallen – Stand 09.06.2021 – des Markt Wolnzach haben weiterhin Geltung.
Die Kontrollen obliegen wie bisher den Übungsleitern.
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